DentaMile Connect Nutzungsbedingungen für Testlizenz

Die folgenden Bedingungen für den Betrieb eines Testlaufes der Software DentaMile Connect gelten zwischen

DMG Digital Enterprises SE („DMG“) und dem Kunden (genannt und bezeichnet s.u.)

Der Testlauf (gemäß der nachfolgenden Definition) ist kostenlos, unverbindlich und endet automatisch nach einer einmaligen Übermittlung eines Druckauftrags an den DMG Print Service oder spätestens nach Ablauf von dreißig (30) Tagen (im Folgenden der „Testzeitraum“), es sei denn, der Testzeitraum wurde nach eigenem Ermessen von DMG verlängert. Der Testlauf dient ausschließlich einer Evaluierung der von DMG angebotenen 3D-Druckaufträge und deren Lieferungen und sonstige Leistungen im Digitaldruck des „DMG Druckzentrums“.

Die Nutzungsbedingungen für Testversionen (im Folgenden die „Nutzungsbedingungen“) enthalten die Bedingungen und Bestimmungen, die Ihren Zugang und Nutzung von Testversionen regeln, und sie stellen einen Vertrag zwischen DMG (im Folgenden „DMG“, „wir“, „uns“ oder „unser(e)“) und Ihnen oder der von Ihnen vertretenen Rechtsperson dar (im Folgenden „Sie“, „Ihnen“ oder „Ihr(e,r,s)“). Diese Nutzungsbedingungen treten in Kraft, wenn Sie auf das Kontrollkästchen für diese Nutzungsbedingungen klicken und aktivieren. Hiermit erklären Sie auch, dass Sie gesetzlich zum Abschluss von Verträgen befugt sind (z.B. dass Sie nicht minderjährig sind). Wenn Sie diesen Vertrag im Namen einer Rechtsperson abschließen, beispielsweise das Unternehmen, in dem Sie beschäftigt sind, bestätigen Sie, dass Sie rechtlich befugt sind, diese Rechtsperson zu binden.

Im Folgenden werden in diesem Vertrag geregelt: der Zugang (Benutzerkonto und Zugriffsberechtigung), die Nutzung und der Gebrauch von DentaMile connect im Umfang der von DMG beschriebenen Leistung. Außerhalb der Vereinbarungen des Auftragsblattes und den nachfolgenden Gebrauchs-, Nutzungs-, Lizenz, –und Servicebedingungen bestehen zwischen DMG und dem Kunden keine weiteren Abreden. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

Mit der Annahme des Auftrages durch DMG erwirbt der Kunde mit diesem Vertrag die Rechte und den Zugang zur Nutzung von DentaMile connect für die Nutzung eines digitalen Workflows in 3D Druck für den vorgegebenen Testzeitraum. Der Kunde wird in Einklang mit diesen Bedingungen und der Gebrauchsanweisung für DentaMile connect das Produkt ausschließlich im dentalen Bereich im Rahmen seiner Praxis / Labors einsetzen (Vertragszweck).

Dieser Vertrag besteht aus vier Teilen:

Teil 1: Allgemeine Regelungen
Teil 2: Leistungsbeschreibung
Teil 3 : Nutzungs- und Lizenzbedingungen
Teil 4: Service Level Bedingungen

Teil 1: Allgemeine Regelungen

I. DentaMile und DentaMile connect ist eine in diversen Ländern registrierte Marke (trademark) und steht zur ausschließlichen Nutzung für dentale Produkte sowie von Software der DMG und ihren Schwestergesellschaften zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, alle Handlungen zu unterlassen, die eine Verletzung dieser Marke bedeuten oder auf von DMG nicht erlaubte Nutzungen oder Registrierungen dieser Marke oder teilidentischer Namen abzielen.

II. DentaMile conenct als Produkt steht im Eigentum von DMG und/oder seinen Lizenzgebern. Ebenso ist das Konzept, die Aufmachung, Look und Feel der Gestaltung von DentaMile als urheberrechtliches Eigentum geschützt. Die Software DentaMile connect ist dabei unmittelbar vom Urheberrecht weltweit geschützt und stellt zudem ein wertvolles Betriebsgeheimnis dar. Der Kunde wird daher die Software nicht kopieren, vor Zugriff von unberechtigten Dritten schützen und kein sog. Reverse Engineering vornehmen oder vornehmen lassen und weder Kopien, Derivate oder Nachahmungen der Software herstellen oder herstellen lassen.

III. Jede Überlassung von DentaMile connect an Dritte, auch die Einräumung von einem Zugang zu DentaMile connect, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, die ohne Zustimmung von DMG erfolgt, stellt einen Bruch dieses Vertrages dar. Ohne die schriftliche Zustimmung von DMG darf der Kunde die Rechte seines hier vorliegenden Vertrages nicht abtreten oder anderen einräumen.

IV. DMG steht das Recht zu, diesen Vertrag inklusive aller seiner Rechte und Pflichten vollständig und jederzeit auf eine andere Gesellschaft innerhalb der Mühlbauer Technology GmbH Gruppe zu übertragen. Der Kunde erteilt bereits jetzt hierzu seine Zustimmung. DMG kann diese Vertragsübertragung dem Kunden bekannt machen.

V. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN Kaufrecht. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und/oder der Nutzung der Software DentaMile connect ist Hamburg.

Teil 2: Leistungsbeschreibung

I. Funktionsumfang
Die folgenden Anwendungsmodule sind im DentaMile connect Testzugang enthalten:
  • An- und Abmeldung
  • Profileinstellungen
  • Dashboard
  • Patientenverwaltung
  • Fallmanagement
  • Scannen
Zusätzliche Funktionen für Designer:
  • Modellierung (z. B. Modellachse, Artikulator, Einschubweg)
  • Konstruktion (z. B. Präparation, Bisserhöhung, Design)
Wahrung des Datenschutzes:

Wählt der Kunde die Möglichkeit der Delegation und/oder Weitergabe von personenbezogenen Daten des Patienten an andere DentaMile connect-Nutzer, bedarf dies ggf. einer gesonderten Datenschutzvereinbarung zwischen dem Kunden und diesen Nutzern, die in der Verantwortung des Kunden liegen.

II. Laufzeit

1. Der Vertragsbeginn ist auf das Datum festgelegt, bei dem der Kunde erstmalig sein Benutzerkonto für den Zugriff auf die Software DentaMile connect eingerichtet hat. Der Testzeitraum ist auf die einmalige Übermittlung eines Druckauftrags an den DMG Print Service innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsbeginn beschränkt.

2. Der Vertrag endet automatisch nach einmaliger Datenübermittlung bzw. nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsbeginn.

Mit Vertragsende (i) wird die Zugriffsmöglichkeit des Kunden zur Software DentaMile connect beendet; (ii) sein Recht zur Nutzung Software und der Vertraulichen Informationen von DMG endet; und (iii) werden die Vertraulichen Informationen der jeweils offenlegenden Partei vereinbarungsgemäß zurückgegeben oder gelöscht.

III. Kostenfreier Testzugang

DMG stellt dem Kunden befristet einen beschränkten Testzugang zur Nutzung der Software DentaMile connect kostenfrei zur Verfügung. Der Testzugang setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

Befristeter DentaMile connect Testzugang

Referenzbetrag in Euro

DentaMile connect Lizenz DentaMile connect “Designer-Testzugang” mit folgendem Leistungsumfang:
  • Anmeldung und Abmeldung
  • Dashboard
  • Patienten-Verwaltung
  • Fälle verwalten
  • Dateiübertragung
  • Bleaching -Workflow
  • Aufbissschienen-Workflow
  • Delegation von Fällen an den DMG Print Service
  • Service und Support
Ausschließlich zur Verwendung einer einmaligen Übermittlung eines Druckauftrags an den DMG Print Service innerhalb von maximal 30 Tagen.

0,00€ p.a.

Der Kunde bestimmt mit Zugriff zur Software die Benutzer, hier den Administrator und den User zur einfachen Benutzung der Software DentaMile connect. Der Administrator und der User können Fälle und Informationen in der Software sehen und haben eine Berechtigung für Gestaltung und Druck. Darüber hinaus ist der Administrator mit erweiterten Rechten für die Software ausgestattet (er kann z.B. Hardware /Drucker einbinden, abmelden oder umbenennen). Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm genannten Benutzer der Software an die Nutzungs- und Servicebedingungen der DentaMile connect gebunden werden, diese Bedingungen einhalten und steht gegenüber der DMG dafür ein, dass die Benutzer die Software ausschließlich nach Maßgabe dieser Bedingungen nutzen.

Das Nutzungsrecht (die „Lizenz“) ist „personalisiert“ („named user“) und damit nicht übertragbar auf eine andere Person, der nicht Kunde ist. Die Anzahl und Art der Geräte, auf denen der Kunde arbeitet (z.B. Arbeitsplatz-PC, Laptop, Tablett-Computer) ist dabei unerheblich.

IV. Verantwortlicher Ansprechpartner

Tel.: 0800 840 066 6 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) +49 40 840066 66 (kostenpflichtig, englischsprachig) E-Mail: supportdigital@dmg-dental.com Ansprechpartner: Mitarbeiter Support Digital Team Erreichbarkeit: 09.00 bis 17:00 Uhr MEZ ohne Samstag, Sonntag oder bundeseinheitliche Feiertage

Teil 3 : Nutzungs- und Lizenzbedingungen

I. Nutzung der Software DentaMile connect - Benutzerkonto

1. DMG stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages das DentaMile connect Portal zur Nutzung seiner unternehmerischen Zwecke zur Verfügung. DentaMile connect ist eine webbasierte Anwendung und wird auf Servern von DMG beauftragten Dienstleistern betrieben und gewartet; der Kunde erhält im Rahmen dieses Vertrages die erforderlichen Rechte zur Nutzung der Software DentaMile connect und den Zugang hierzu (s. hierzu unter 3.). Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern von DMG bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software DentaMile connect über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. Es obliegt dem Kunden, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software DentaMile connect am Übergabepunkt und ihrer Nutzung zu schaffen.

2. Im Einzelnen ergeben sich die vom Kunden über die Software DentaMile connect nutzbaren Leistungen aus dem Teil 2 dieses Vertrages und einer eventuellen weiteren Leistungsbeschreibung zu der jeweils aktuellen Version der Software DentaMile connect verfügbaren technischen Funktionen sowie der veröffentlichten Software-Beschreibung von DMG (ggf. hierzu auch auf der Website des Anbieters). Der Kunde bestätigt mit Akzeptanz dieses Vertrages, dass er die Software, den Zugang und die Funktionsweise vor Vertragsschluss ausgiebig besichtigt hat und er die verfügbaren Beschreibungen der Software DentaMile connect von DMG zur Kenntnis genommen hat.

3. Die vorgenannte Nutzungsrechteeinräumung von DMG an den Kunden wird erst wirksam, wenn der Kunde die gem. diesem Vertrag geschuldeten Voraussetzungen aufweist und die Vergütung hierfür leistet.

4. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software DentaMile connect als Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Angebot. Der Kunde erteilt hierzu der DMG den Auftrag,

  • die Installation der erstellten Software DentaMile connect auf dem Server laufend hinsichtlich ihrer ordnungsgemäßen technischen Funktionalität zu überprüfen, zu warten und auftretende Softwarefehler sowie ggf. daraus entstehende Datenfehler zu beheben, soweit technisch und wirtschaftlich möglich;
  • für die erstellte Software Updates auf den jeweils neuesten Releasestand zur Verfügung zu stellen und zu installieren;
  • einen Support für Anwendung und Administration der erstellten Software DentaMile connect in Form einer Hotline während der gewöhnlichen Bürozeiten zur Verfügung zu stellen.

5. Ausgeschlossen werden Leistungen von DMG im Zusammenhang mit der Behebung von Störungen in der EDV Anlage oder von Softwarekomponenten des Kunden.

6. Der Kunde schafft und unterhält auf eigene Kosten und Verantwortung die technischen Voraussetzungen eines Internetzugangs. DMG stellt dem Kunden die Software DentaMile connect in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von DMG bereitgestellt. DMG schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

7. Etwaige individuelle Erweiterungen und Anpassungen der Funktionalitäten und der Services im Zusammenhang mit der Software DentaMile connect müssen separat vereinbart werden und sind nicht Gegenstand des Leistungsumfangs.

8. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Software DentaMile connect / SaaS-Lösung können Teilfunktionen verändert werden oder wegfallen, was auf den Bestand dieses Vertrags keine Auswirkungen hat, solange für den Kunden die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird.

9. Für die inhaltliche Wartung, d.h. Pflege der Patienten- und Falldaten, etc. ist der Kunde als Betreiber der Software zuständig.

10. Der Kunde erhält für jeden in diesem Vertrag vereinbarten Benutzerkonto eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einer Benutzerkennung und einem Passwort. Benutzerkennung und Passwort können durch den Kunden geändert werden, wobei Passwörter aus mindestens acht Zeichen, zusammengesetzt aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen, bestehen sollen. Der Kunde darf die Benutzerkennung und Passwort nur den berechtigten Personen mitteilen und ist ansonsten zur Geheimhaltung verpflichtet. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass jeder von ihm eingerichtete Nutzer diese Vereinbarungen einhält.

II. Nutzungsrechte

1. Zur Verwirklichung des Vertragszwecks erhält der Kunde das auf die Nutzungszeit bzw. auf den Testzeitraum beschränkte und nicht ausschließliche Recht, auf die Softwarefunktionalität der Software DentaMile connect via Internet zuzugreifen und diese im Rahmen der angebotenen Leistungen zu nutzen. Ein darüber hinaus gehendes Recht wird dem Kunden nicht eingeräumt. Eine körperliche Überlassung der Software erfolgt nicht.

2. Die Software DentalMile connect (Programm einschließlich etwaige elektronischer Handbücher und Beschreibung) ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle weiteren sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an den Gegenständen, die DMG dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und – Durchführung zugänglich macht, stehen ausschließlich DMG zu. DMG verfügt über die entsprechenden Verwertungsrechte. Die Rechtseinräumung an den Kunden ist territorial auf den Zugang der zum Portal von DentaMile connect nur innerhalb der Europäischen Union bestimmt.

3. Der Kunde ist nicht befugt, die Software bzw. den Zugang hierzu über die nach Maßgabe dieses Vertrages in Verbindung mit dem Auftragsblatt erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu veräußern.

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu „reverse engineeren“, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlung durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urhebergesetz nicht bereits selber gestattet.

5. Zur Detektion und /oder Behebung von Störungen gewährt der Kunde der DMG während der Dauer des Vertrages jederzeit Zugriff zu seinem Zugang zur Software.

6. Bei schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Rechtsverhältnis sowie bei wiederholten Verstößen ist DMG berechtigt nach seiner Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistung ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen und das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Kosten, die DMG durch die genannten Maßnahmen entstehen, darf DMG dem Kunden zu den jeweils bei DMG gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, so ist er gegenüber DMG zusätzlich zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

7. Im Falle der Vertragsbeendigung wird DMG dem Kunden Dateien mit den wesentlichen Stammdaten zur Verfügung stellen. Die dabei anfallenden Kosten werden gemäß Auftragsblatt an den Kunden weiterberechnet. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

8. Der Kunde räumt zudem DMG das Recht ein, die durch den Kunden bei der Nutzung der Software erstellten Daten zur Erfüllung der Vertragspflichten erforderlichen Maße vervielfältigen zu dürfen. Gleiches gilt für vom Kunden in den Cloudspeicher geladene Dateien. Im Falle von Störungen ist DMG berechtigt, notwendige Änderungen an Format oder Strukturierung der Daten vorzunehmen.

9. Der Kunde steht dafür ein, dass er Bilder, Daten, Informationen etc. , die von seinen Patienten und/oder Kunden erhält im Rahmen dieses Vertrages verwenden kann und er für diese Verwendung die erforderlichen Rechte erhält. Hierfür ist der Kunde allein verantwortlich, der Kunde hält den Anbieter bereits auf erste Anforderung von jeglichen Ansprüchen seiner Patienten / Kunden frei, die diese -egal aus welchem Rechtsgrund- gegen DMG oder seine Mitarbeiter erheben; dieses gilt auch für sämtliche Kosten eines Rechtsstreits, die der DMG entstehen.

III. Gewährleistung

DMG gewährleistet, dass der Zugang sowie die Nutzung von DentaMile connect während der Vertragslaufzeit die der ausgewählten Version entsprechenden Funktionen aufweist. Dies beinhaltet, dass diese nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes bleibt außer Betracht. Fehler, Mängel und sonstige Einschränkungen des Zugangs und der Benutzbarkeit von DentaMile connect können nicht ausgeschlossen werden.

1. Mängel der Software einschließlich der gelieferten Funktionsbeschreibung etc. und sonstiger Unterlagen werden von DMG innerhalb der Mängelhaftungsfrist von einem Jahr beginnend mit dem ersten Zugriff des Kunden auf die Software im Rahmen der hier genannten Bedingungen behoben.

2. Als Softwarefehler gelten alle Abweichungen von Betriebsfunktionen der erstellten Software DentaMile connect einschließlich des Zugangs hierzu gegenüber dem beschriebenen Funktionsumfang, die die Nutzung teilweise oder vollständig einschränken und unmittelbar durch die Programmierung oder Konfiguration der erstellten Software bedingt sind. Hierzu gehören keine Abweichungen, die durch Änderung der Systemumgebung von Server oder den Arbeitsplätzen betreffend der Hardware, des Betriebssystems, der Netzwerkkomponenten, der Softwarebibliotheken, fremden Softwaresystemen, durch Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder sich ändernde Anforderungen entstehen.

3. Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.

4. Die Qualität der Darstellung und/oder Nutzung der Software DentaMile connect und ihrer grafischen Inhalte kann je nach EDV Ausstattung des Kunden variieren und von Umständen beeinflusst werden, auf die DMG keinen Einfluss hat und die damit nicht unter der Mängelhaftung noch unter einer Verpflichtung von Serviceleistungen fallen. Diese Umstände sind insbesondere die verfügbare Bandbreite und/oder die Geschwindigkeit der Internetverbindung, die Verfügbarkeit und Qualität der grafischen Endgeräte (z.B. Monitor). Der Kunde ist auch verantwortlich für alle Gebühren im Zusammenhang mit dem Internetzugang.

5. Als Datenfehler gelten alle Dateninkonsistenzen oder -verluste, die aufgrund eines Softwarefehlers gem. Abs. 1 entstanden sind und die Betriebsfähigkeit der erstellten Software teilweise oder vollständig einschränken. Hierzu gehören ausdrücklich keine Datenfehler, die durch Fehlbedienung der erstellten Software, unterlassene oder fehlerhafte Datensicherung oder Systemfehlfunktionen von Server oder den Arbeitsplätzen entstanden sind.

6. Fehler oder Dateninkonsistenzen sind vom Kunden unverzüglich nach Feststellung schriftlich oder elektronisch an DMG zu melden.

7. DMG wird vorbeugend monatlich Auszüge der System- und Anwendungsprotokolle des Servers sichten, ggf. eigenständig Maßnahmen zur Fehlervermeidung, Fehlerkorrektur oder Datenkorrektur ergreifen.

8. DMG wird nach Auftreten eines Fehlers gem. Abs. 1-4 die Wiederherstellung der vollständigen Betriebsfähigkeit der erstellten Software und die Konsistenz der Daten durch programmiertechnische oder Konfigurationsmaßnahmen nach eigenem Ermessen vornehmen.

9. DMG wird die Software DentaMile connect an die aktuellen Releases und Updates der verwendeten Systemkomponenten des Servers und der Arbeitsplätze, wie Serverbetriebssystem und verwendeten Systembibliotheken, anpassen, sowie die Nutzung von Softwaretechnologien, die am Markt nicht mehr unterstützt werden, durch Alternativen ersetzen, soweit sie sich auf die programmier- oder konfigurationstechnische Umsetzung innerhalb der Software beziehen.

10. Darüber hinaus wird DMG in freiem Ermessen die Software-Installation in ihrem organisatorischen Aufbau und Programmablauf weiter entwickeln, sowie Anpassungen entsprechend sich ändernder gesetzlicher Bestimmungen und Anforderungen vornehmen, soweit sie sich auf die programmier- oder konfigurationstechnische Umsetzung innerhalb der Software beziehen, und diese dem Kunde in Form von Updates zur Verfügung stellen.

11. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die Server- und Arbeitsplatzsysteme immer die neuesten Updates nutzen werden, es sei denn, dass dessen Nutzung mit unzumutbaren Nachteilen verbunden ist.

12. Der Kunde verpflichtet sich, der DMG alle ihm bekanntwerdenden Sachverhalte, Hinweise und Informationen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Servicetätigkeiten seitens des Anbieters notwendig sind, zeitnah zur Verfügung zu stellen.

13. Soweit technisch möglich, wird DMG die Mängel mit einem Update der Software beheben. Ansonsten gelten für die Beseitigung der Mängel der Software, dass diese innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von DMG beseitigt werden (s. hierzu die beschriebenen Reaktionszeiten).

14. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistungen haftet DMG nur innerhalb der Europäischen Union.

IV. Verfügbarkeit der Software

1. DMG weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen des Zugangs zu DentaMile connect und der damit zusammenhängenden Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von DMG liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von DMG handeln, von DMG nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von DentaMile connect haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von DMG erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

2. DMG gewährleistet eine Erreichbarkeit der Software DentaMile connect über die von DMG genutzten Server von 95% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von DMG liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. DMG ist aber berechtigt, zu Wartungszwecken oder infolge anderer technischer Erfordernisse, die Verfügbarkeit von der Software zu unterbrechen.

3. DMG sagt eine Reaktionszeit bei einem Totalausfall der Software von ca. 24 Stunden während der üblichen Geschäftszeiten an Werktagen (Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 – 18.00 Uhr MEZ, und Freitag 08:00-17:00 Uhr MEZ) zu. Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Software-Totalausfall führen und während des laufenden Routinebetriebes auftreten, reagiert DMG innerhalb kürzester Zeit, jedoch nicht später als 2 Werktage nach dem Eingang der Störmeldung. Weitere Stufen der Reaktionszeiten sowie sonstige Dienstleistungen sind in gesonderten Verträgen zu vereinbaren.

4. Erfolgt eine Störungsmeldung außerhalb der Geschäftszeit, so beginnt die Reaktionszeit mit Beginn der Geschäftszeit des nächsten Arbeitstages. Erfolgt sie innerhalb der Geschäftszeit, so läuft die innerhalb der Geschäftszeit noch nicht verbrauchte Rest-Zeit ab Beginn der Geschäftszeit des nächsten Arbeitstages weiter.

5. DMG ist zur sofortigen Sperre des Zugangs zu DentaMile connect berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. DMG hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

V. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

Der Kunde räumt DMG für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von DMG für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. DMG ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist DMG ferner berechtigt Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. DMG sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Medium.

VI. Haftung und Schadenersatz

1. Unabhängig vom Rechtsgrund haftet DMG für Schäden, die auf einen Mangel an der Leistung selbst oder auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, nur im Umfang des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens und nur in den nachfolgenden Grenzen:

(i) bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von DMG, eines Mitarbeiters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von DMG vorbehaltlich der Regelung in Abs. 2 unbegrenzt;

(ii) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) durch DMG, eines Mitarbeiters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt auf 10.000,00 EUR pro Schadensfall und insgesamt pro Vertragsjahr.

2. Für Schäden, die auf das Verhalten eines Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, haftet DMG nur, wenn diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben. DMG ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.

3. Über die Regelungen nach Abs. 1 und 2 hinaus ist eine Haftung von DMG ausgeschlossen, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften diesem entgegenstehen, so haftet DMG unbegrenzt für verursachte Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper einer Person. DMG haftet aber insbesondere nicht für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Umsatzausfall, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden.

4. Für alle Ansprüche gegen DMG auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von fünf Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Die Regelungen der Sätze 1 bis 3 gelten nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

5. Datenverlust

DMG wird in zeitlichen Intervallen Backups der hochgeladenen Daten des Kunden vornehmen und ausreichend technische Vorrichtungen installieren, die den Datenverlust verhindern sollen. Sollte es dennoch zu einem Datenverlust kommen, ist die Haftung von DMG auf den Aufwand beschränkt, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherungskopien die verlorenen Daten des Kunden wiederherzustellen.

VII. Daten des Kunden

Der Kunde wird bestimmte Daten (Informationen / Grafiken/ Bilder) seiner Patienten und /oder Kunden in den Zugang zu DentaMile bzw.in die Software einbringen bzw. diese werden über die Software verarbeitet. Der Kunde garantiert der DMG, dass er für diese Nutzung der Daten Dritter die erforderlichen Rechte der Dritten eingeholt hat. DMG ist in dieser Weise nur als technischer Dienstleister zu betrachten und vertraut darauf, dass der Kunde die erforderlichen Rechte zur Nutzung besitzt. DMG übernimmt weder eine Haftung für den Bestand dieser Rechte noch für den Inhalt.

Der Kunde verpflichtet sich daher, die DMG von jeglicher Haftung und Inanspruchnahme dieser Dritten, die aus einem Mangel an der Verpflichtung des Kunden zur Einholung der erforderlichen Rechte entstehen, umfänglich und auf erste Anforderung von DMG freizustellen. Darüber hinaus stehen DMG alle Schadensersatzansprüche ungehindert zu, die dieser erleidet, wenn er von diesen Dritten in Anspruch genommen wird.

Der Kunde ist auch aufgrund der Verwendung der personenbezogenen Daten seiner Patienten / Kunden gegenüber Behörden, Gerichten und sonstigen Aufsichtsstellen allein in der haftungsrechtlichen Verantwortung.

VIII. Vertraulichkeit, Schweigepflicht

1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

2. DMG verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen des Kunden ordnungsgemäß aufzubewahren und insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

IX. Höhere Gewalt

DMG ist nicht zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung im Falle und für die Dauer von höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

  • von DMG nicht zu vertretende(s) Feuer, Explosion, Überschwemmung
  • Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, über sechs Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf, Lockdown oder andere Schließungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund behördlicher Anordnungen
  • nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets

DMG wird den Kunden über den Eintritt höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen. DMG wird alles in seinen Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern.

Teil 3: Service Level Bedingungen

Im folgenden regelt dieser Vertrag die Bedingungen des Service Level ("SLA"). Diese Bedingungen SLA sind als Teil der Software as a Service zwischen dem Kunden und DMG anzusehen und beschreiben den Grad der Produktverfügbarkeit und des Supports im Zusammenhang mit dem Zugang zu DentaMile connect, den der Kunde für die Dauer des Vertrages erwarten kann. Ziel dieser Bedingungen ist es somit, einen Abgleich der erwarteten mit den tatsächlich von DMG erbrachten Leistungen zu ermöglichen.

Die folgenden Definitionen werden in den Bedingungen SLA verwendet:

SLA Service Level Agreement - diese Bedingungen von Teil 4
Software Das zur Verfügung gestellte DentaMile connect Portal als SaaS Lösung
SaaS Software as a service; Software als Dienst/Dienstleistung
Support-Zeitfenster 09.00 bis 17:00 Uhr MEZ ohne Samstag, Sonntag oder bundeseinheitliche Feiertage gemäß Rahmenvertrag.
Beeinträchtigte Leistung Eine geringere Servicequalität, wie in diesem SLA beschrieben, d.h.:
  • vorübergehende Funktionseinschränkungen, welche die Nutzbarkeit verschlechtern
  • Vorübergehende wesentliche Leistungsabfälle, welche die Nutzbarkeit verschlechtern oder ganz verhindern
  • Unterbrochene oder vorübergehend nicht verfügbare Funktionalität, welche die Nutzbarkeit verschlechtert oder ganz verhindert
Ausfallzeiten Der Zeitraum, in dem das Produkt für den Kunden vollständig nicht verfügbar ist, einschließlich der Wartung außerhalb der Wartungszeiten, für die den betroffenen Kunden weniger als 24 Stunden im Voraus mitgeteilt wurde. Die Ausfallzeit umfasst jedoch nicht:
  • Planmäßige Wartung;
  • Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen, einschließlich höherer Gewalt;
  • Ausfälle des Internets;
  • Handlungen oder Unterlassungen des Kunden und seiner Benutzer; und
  • Durchsetzung gesetzlicher Vorschriften und richterlicher Beschlüsse.
Störung Ein Ereignis, welche die Beeinträchtigung der Leistung des Systems verursacht.
Lösungszeit Die Zeit, die von der Reaktionszeit bis zur Behebung der Störung vergeht.
Reaktionszeit Zeit bis zur ersten Antwort auf eine Störungsmeldung. Misst die Zeit, die zwischen dem Erhalt einer Störungsbenachrichtigung und dem Zeitpunkt des Beginns der Arbeit zur Behebung der Störung vergeht. Sollte ein Ticket außerhalb des vertraglich vereinbarten Support-Zeitfensters eröffnet werden, so gilt der nächstmögliche Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitfensters als Eingang der Störungsbenachrichtigung.
Planmäßige Wartung Geplante Ausfälle, entweder ganz oder teilweise, die der Anbieter mindestens 5 Werktage (d.h. 120 Stunden) im Voraus des Ausfallzeitpunkts ankündigen wird, und die, wenn möglich, während der Wartungszeiten stattfinden sollen.
SLA-Gültigkeitsdatum Das in der Vereinbarung oder der geltenden Leistungsbeschreibung angegebene Projektstartdatum und das Datum des Inkrafttretens dieses SLA.
Ticket Eine vom Kunden an den Anbieter gesendete elektronische Anfrage (z.B. Anforderung einer Lösung für eine Störung).
Verfügbarkeit Verfügbarkeit des Systems = (𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑏𝑒𝑡𝑟𝑖𝑒𝑏𝑠𝑧𝑒𝑖𝑡 − 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑎𝑢𝑠𝑓𝑎𝑙𝑙𝑧𝑒𝑖𝑡)/𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑏𝑒𝑡𝑟𝑖𝑒𝑏𝑠𝑧𝑒𝑖𝑡 in %
I. Umfang des Service Level Agreements

Dieses SLA gilt nur für die zur Verfügung gestellte Software DentaMile connect, die in weiteren entsprechenden Vertragsvereinbarungen beschrieben ist. Dieses SLA gilt nicht für Software, Ausrüstung, Dienstleistungen oder andere Teile eines IT-Systems, die nicht von DMG betrieben werden.

DMG wird sämtliche an ihn vom Kunden herangetragene Störungen mit der Software beheben, außer in den folgenden Fällen:

1. Falls das Problem dadurch verursacht wurde, dass der Kunde das Produkt in einer nicht vorgesehenen Art und Weise verwendet hat.

2. Falls der Kunde unbefugte Änderungen an der Konfiguration oder Einrichtung der betroffenen Software vorgenommen hat.

3. Falls der Kunde den Anbieter daran gehindert hat, Wartungsarbeiten am Produkt durchzuführen.

4. Falls das Problem durch Produkte von Drittanbietern verursacht wurde.

5. Falls das Problem durch den/die Benutzer verursacht wurde, einschließlich durch Änderungen an Teilen der Software oder durch Hinzufügen, Löschen oder Zuweisen von unzulässigen Rechten an Benutzer.

Die Bedingungen des SLA treten ab dem Datum der Produktivsetzung der Software in Kraft und endet ohne weitere Ankündigung und ohne Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung nach Ablauf oder Beendigung der Nutzungsvereinbarung.

II. Verantwortlichkeiten DMG

1. Die Verfügbarkeit des relevanten Produkts und der Dienstleistungen für den Kunden gemäß der garantierten Verfügbarkeit zu gewährleisten;

2. Auf Support-Anfragen / Störungsmeldungen innerhalb der unten aufgeführten Bearbeitungszeiten zu reagieren;

3. Zeitnah die angemessenen Schritte zur Eskalation, Diagnose und Lösung von Störungen zu ergreifen, insbesondere durch die Zuweisung einer ausreichenden Anzahl von qualifizierten Mitarbeitern und dem Zusammenstellen von ausreichenden Informationen.

4. Jederzeit klar und zeitnah mit dem Kunden zu kommunizieren.

III. Verantwortlichkeiten des Kunden

1. Der Kunde wird den Zugang und die Software DentaMile connect bestimmungsgemäß verwenden.

2. DMG wird zeitnah und so detailliert wie möglich über Fehler oder Störungen informiert werden und auf Informationsanfragen von DMG wird der Kunde zeitnah und genau reagieren und bei Eskalation, Diagnose und Lösung von Fehlern kooperieren.

3. Bei einer Störungsmeldung der Priorität A dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Anzahl von fachlich kompetenten Mitarbeitern des Kunden bereitstehen, um mit dem Anbieter zusammenzuarbeiten.

4. DMG bei Bedarf Zugang zu Geräten und Software des Kunden sicherzustellen, sollte das zu Analyse- und Fehlerbehebungszwecken nötig sein.

IV. Verfügbarkeit

Der Zugang zu DentaMile connect inklusive der Nutzung der cloudbasierten Software steht an allen Wochentagen (inkl. Wochenend- und Feiertagen) von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr zur Verfügung. Ausnahmen hierzu stellen die planmäßigen und im Vorfeld kommunizierten Zeiten für Wartung und Updates von Hard- und Software dar. Die Termine und geplanten Ausfallzeiten werden von DMG mindestens mit einem Vorlauf von 1 Monaten an den Kunden kommuniziert.

Daraus ergeben sich folgende Kennzahlen:

Systemverfügbarkeit generell                                          24 Std, 7 Tage die Woche, 365/366 Tage im Jahr

Systemverfügbarkeit innerhalb dieser Zeit                   95%

Geplante Wartungsarbeiten 1 Termin pro Monat mit einer summierten Ausfallzeit von 130h / Kalenderjahr

Außerplanmäßige Wartungsarbeiten in besonderen Notfällen mit allerhöchster Dringlichkeit (Emergency Cases) ist es dem Anbieter gestattet das System mit einer Ankündigungszeit von 30 Minuten abzuschalten.

V. Reaktionszeit und Lösungszeit

Eine Störungsmeldung des Kunden gilt als angenommen, sobald DMG auf die erste Anforderung des Kunden reagiert hat. Dies kann in Form einer E-Mail oder eines Telefonanrufs geschehen, um den Empfang zu bestätigen, eine Lösung vorzuschlagen oder weiterführende Informationen anzufordern.

Die Reaktionszeit und die Lösungszeit hängen von der Priorität und Schwere der Störung ab, wie unten aufgeführt: Die Priorisierung einer Meldung wird durch DMG nach eigenem Ermessen vorgenommen und an den Absender übermittelt - abweichende Einschätzungen des Kunden sind umgehend zur Kenntnis zu bringen.

Art der Störungsmeldung Auswirkung der Störung Reaktionszeit
Priorität A: Hochkritische Störung Das Produkt steht nicht zur Nutzung zur Verfügung oder ein wesentlicher Bestandteil der vertraglich vereinbarten Funktionalitäten ist nicht verfügbar. 24 Stunde
Priorität B: Kritische Störung Eines oder mehrere Produktbestandteile, die kritische Auswirkungen auf das Geschäft des Kunden haben, reagieren nicht vollständig oder nur stark verlangsamt. ≤48 Stunden
Priorität C: Nicht-kritische Störung Eines oder mehrere Produktbestandteile reagieren nicht vollständig oder nur langsam und eine Umgehung der Störung ist verfügbar. Innerhalb von ≤96 Stunden
Priorität D: geringfügige Störung Meldung über ein geringfügiges Problem, das die Nutzung des Produkts durch den Kunden in keinerlei Weise verhindert. Nach Absprache
VI. Help-Desk und Störungsannahme

Störungsmeldungen kann der Kunden dem Anbieter auf folgenden Wegen übermitteln:

Erreichbarkeit MEZ:
Montag bis Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr,
Freitag 8:00 - 17:00 Uhr
Jederzeit per E-Mail:
supportdigital@dmg-dental.com
Ansprechpartner: Mitarbeiter des Support Digital Teams
Tel.: 0800 840 066 6 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz)
+49 40 840066 66 (kostenpflichtig, englischsprachig)
VII. Datensicherung und -wiederherstellung

DMG fertigt von allen Daten und Programmcodes folgende Sicherungen an:

  • Inkrementelle Backups auf Backup-Servern.
  • Vollständige Backups der Datenbank.
  • Backups der Dateien-Datenbank.

DMG verpflichtet sich dazu Sicherungen ausschließlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt zu übertragen und auf Hardware-verschlüsselten Medien zu lagern. Zudem werden Sicherungen geo-redundant vorgehalten um den Verlust bei lokalen Schadenereignissen auszuschließen. Sollte es in einem Fall zu Beschädigungen oder zu einem Ausfall des Systems von DMG kommen, so stellt DMG die Kundendaten aus dem jüngsten Backup wieder her. Dies gilt als eine Priorität A Störungsmeldung. Eine (teilweise) Wiederherstellung eines Backups ist aus verschiedenen technischen und organisatorischen Gründen nicht vorgesehen. Hier entfällt auch die inhaltliche Notwendigkeit, da alle Einträge in der Software nur storniert, und nicht physikalisch gelöscht werden. Somit stehen diese Daten für eine Herstellung durch entsprechend berechtigter Benutzer, z.B. Administratoren, immer zur Verfügung.

ME # REV. 11 30 08 2022 ME