Auftrags- und Lieferbedingungen der DMG Digital Enterprises SE 3D Druckzentrum

(operierend als DentaMile Print Service)

I. Anwendbarkeit

  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle 3D-Druckaufträge und deren Lieferungen und sonstige Leistungen im Digitaldruck des „DMG Druckzentrums“ (operierend als DentaMile Print Service) die sich aus diesen Aufträgen ergeben zwischen der DMG Digital Enterprises SE („DDE SE“) und ausschließlich Kaufleuten und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden „Kunde“ oder „Besteller“ genannt). Der Kunde ist als Unternehmer tätig, er platziert an die DDE SE seinen Auftrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.
  2. Der Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass diese der DDE SE in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden.
  3. Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrage erwachsenden Verbindlichkeiten ist der Sitz der DDE SE. Gerichtsstand ist das Amtsgericht oder Landgericht in Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

II. Durchführung des Bestellauftrages

  1. Die hier vereinbarten Geschäftsbedingungen betreffen alle Leistungen des DMG Druckzentrums, die in Angebotslisten, Auftragsbedingungen, Onlineauftritten und Werbungen veröffentlicht werden. Alle  Leistungen des DMG Druckzentrums werden von der DDE SE angeboten und betrieben; diese ist Partner des Kunden, der als Unternehmer seine Aufträge im Rahmen dieser Bedingungen an die DDE SE richtet.
  2. Das DMG Druckzentrum bietet diverse Leistungen für die additive Erstellung bestimmter Druckobjekte (die („Produkte“) nach übermittelten Daten des Kunden an. Die Spezifizierung der Produkte, die Art und Dauer der Fertigung, Preisgestaltung, Lieferzeiten und Lieferorte sind von der DDE SE auf den für den Auftrag bestimmten Onlineseiten bekannt gemacht und gelten in der jeweils aktuellen Fassung, sofern nicht mit dem Kunden individuelle Bedingungen vereinbart werden (z.B. auch per Mail). Die so auf den Webseiten des Druckzentrums präsentierten Bedingungen stellen allerdings keinen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Vertrages über die Leistungen der DDE SE dar. Es handelt es sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung, diese Leistungen bei der DDE SE zu bestellen.
    Erst mit elektronischer Bestellaufgabe und dem Daten-Upload der STL Daten gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot gegenüber der DDE SE ab (Auftragsangebot des Kunden).
  3. Grundsätzlich kann eine Annahme des Auftragsangebotes des Kunden durch die DDE SE nach Übermittlung der druckfähigen STL Datei durch den Kunden an das Druckzentrum vorgenommen werden.
    Spätestens mit Verarbeitung der STL Daten zu einem Produkt hat die DDE SE das Angebot des Kunden zu den hier genannten Bedingungen angenommen. DDE SE behält sich stets das Recht der Ablehnung des Auftragsangebotes nach Erhalt der STL Daten des Kunden vor, solange aus Sicht der DDE SE die erhaltenen STL Daten nicht für den vom Kunden gewünschten Auftrag verwendungsfähig oder aus sonstigen Gründen fehlerhaft sind. Der Kunde ist für die Qualität und Brauchbarkeit der übermittelten Daten allein verantwortlich. Die DDE SE ist nicht verpflichtet den Kunden auf eventuelle erkannte Unzulänglichkeiten, Fehler und/oder Mängel der Datensätze hinzuweisen und diese zu verbessern.
  4. Die vom Kunden übermittelten Daten sind ohne Zuordnung zu einer Person bzw. einem Patienten (anonym); der Kunde ist dafür verantwortlich diese anonymisierte Bestellung an das Druckzentrum
    zu übermitteln und das erhaltene Produkt der Bestellung der Person wieder zuzuordnen. Die DDE SE kann personenbezogenen Daten – mit Ausnahme der Daten des Kunden- zurückweisen oder ggf. sofort löschen oder in sonstiger Weise verschlüsseln. Grundsätzlich sollen derartige Daten bei dem Kunden verbleiben. DDE SE und der Kunde vereinbaren, dass die Daten der STL Datei mind. 12 Monate nach Erfüllung des Auftrages gespeichert werden.

III. Herstellung des Produktes (Vorprodukt)

  1. DDE SE stellt das bestellte Produkt im Druckzentrum im 3D Druckverfahren gemäß den von der DDE SE gesetzten Qualitätsmaßstäben her. Bei maßlichen Abweichungen zwischen Soll und Ist Beschaffenheit der Teile im Auslieferungszustand sind die fertigungsbedingten üblichen Toleranzen beim 3D- Druck hinzunehmen (Abweichungstoleranz von bis zu +/- 0,35 mm). Für Abweichungen aufgrund der mangelnden gelieferten Datenqualität besteht keinerlei Gewährleistungsübernahme.
    Bezüglich der Materialeigenschaften wird auf die Spezifikation des Herstellers des 3D-Druck-Materials verwiesen.
    Die Herstellung des Produktes durch die DDE SE erfolgt ohne die Beachtung der vom Kunden ggf. mitgeteilten und/oder beabsichtigten Zwecke für den Einsatz des Produktes. Für alle vom Kunden
    beabsichtigten Anforderungen, die Gebrauchsbedingungen und physikalischen Eigenschaften des Produktes in seinem Tätigkeitsfeld ist die DDE SE nicht verantwortlich, diese liegen allein in der
    Zuständigkeit und Verantwortung des Kunden.
  2. Alle weiteren Eigenschaften des bestellten Produktes, vom Kunden beabsichtigt und/oder gewünscht, nicht Gegenstand des Vertrages der Herstellung des Druckauftrages und der Lieferung des Produktes.
    Insbesondere werden dessen zukünftige Verwendungsfähigkeit, bestimmte Anforderungen an Einsatz, Belastung und Haltbarkeit nicht zugesichert von der DDE SE und sind nicht Inhalt des Vertrages
    zwischen Kunden und DDE SE. Der Kunde erhält von der DDE SE ein Produkt, das stets einer weiteren Verarbeitung oder Nachbearbeitung, insbesondere der Anpassung an den vom Kunden gesetzten
    Anforderungen bedarf (z.B. weitere Einschleifung). Es wird vereinbart, dass das gelieferte Produkt ein Vorprodukt zu den vom Kunden gewünschten Zwecken und Einsätzen darstellt und damit ein
    wesentlicher Bestandteil eines vom Kunden gewünschten Endproduktes.
    Der Kunde ist damit auch verantwortlich für die Überprüfung des Produktes mit seinen Daten und der Anpassung an die von ihm gesetzten individuellen Daten.

IV. Preise

  1. Die Preise gelten ab Werk (ohne gesetzl. Mehrwertsteuer), ausschließlich Fracht, Zoll, Aus- und Einfuhrnebenabgaben und Verpackung. Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird,
    erfolgt der Versand durch DDE SE „Ab Werk“ Lieferort Werk Hamburg, Elbgaustrasse 248 (EXW) in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen nach den International Commercial Terms 2020. Die Verpackung der Ware wird nicht zurückgenommen.
  2. Die DDE SE ist bei Anschlussaufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden.

V. Lieferbedingungen

  1. Die Lieferzeit beginnt nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Daten. Ohne Vorschrift des Kunden werden Versandweg und Versandart nach bestem Ermessen
    gewählt. Es gelten ansonsten die von der DDE SE ausgelobten oder im Einzelfall vereinbarten Liefer- und Versandbedingungen.
  2. Die Gefahr geht auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung spätestens mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Kunden über. Bei Verzögerung der Absendung durch ein Verhalten des Kunden geht
    die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  3. Wird eine vereinbarte Lieferfrist aufgrund Verschuldens der DDE SE nicht eingehalten, so ist der Kunde berechtigt – sofern kein grob fahrlässiges und/ oder vorsätzliches Verhalten von der DDE SE vorliegt nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder eine Verzugsentschädigung zu fordern. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Verzugsentschädigung ist auf höchstens 10% des Auftragswerts der Lieferung begrenzt, der nicht vertragsgemäß erfolgt ist.
  4. Teillieferungen aus einem Auftrag mit mehreren Produkten sind zulässig. Die DDE SE behält sich vor, die Lieferung bis zu 10% über oder unter den bestellten Mengen vorzunehmen.
  5. Umstände höherer Gewalt außerhalb einer Kontrolle der DDE SE welche die Erfüllung zeitweise unmöglich machen oder anderweitig behindern, wie Streik, Krieg, Kriegsähnliche Zustände, Blockaden, Import- und Exportbeschränkungen, behördliche Maßnahmen (z.B. SARS CO 19 Eindämmungsmaßnahmen) , Energie- oder Rohmaterialmangel und ähnliches, auch wenn sie während Verzuges
    entstehen, berechtigen die DDE SE die Lieferung für die Dauer dieses Ereignisses zu verschieben. Führen derartige Ereignisse dazu, dass die Vertragserfüllung für die DDE SE wirtschaftlich und organisatorisch unzumutbar wird, so ist die DDE SE zum Vertragsrücktritt ganz oder teilweise befugt. Die Ausübung dieser Rechte durch die DDE SE berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatzansprüchen. Die DDE SE wird den Kunden unverzüglich über den Umstand höhere Gewalt benachrichtigen, der Kunde kann die DDE SE auffordern, innerhalb von 2 Wochen zu erklären, ob er zurücktreten will, oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern will.

VI. Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum den Rechnungsbetrag ohne Abzug zu bezahlen.
  2. Ein etwaiges gesetzliches Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur in Ansehung unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder entscheidungsreifer Forderungen zu.
  3. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit kann die DDE SE sämtliche Forderungen sofort fällig stellen.

VII. Mängel der Lieferung

  1. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Produkte sind die jeweiligen Angaben zur Art der Herstellung und dem Fertigungsverfahren, die dem Kunden bei der Auftragsannahme gegeben werden. Die eine Gewährleistung ausschließenden Fehlertoleranzen bei den maßlichen Abweichungen des erstellten Produktes ist die im 3D-Druck übliche und fertigungsbedingte Abweichungstoleranz von maximal +/- 0,35 mm auf mindestens 80% der Bauteiloberfläche (s.III.1.). Liegen Maßabweichungen vor, die bedingt werden durch physikalisch/chemische Einflüsse des eingesetzten Produktes, werden diese nicht von der Gewährleistung erfasst.
    Zusicherungen und Beschaffenheitsgarantien (z.B. für die mechanische, chemische oder thermische Belastbarkeit) insbesondere auf die Eignung der vom Kunden gesetzten Zwecke, werden von der DDE SE nicht gegeben, es sei denn, diese werden individuell schriftlich oder in Textform vereinbart.
  2. Begründete Mängelrügen (Abweichung von VII 1.) sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Lieferung am Bestimmungsort, abzusenden, andernfalls gilt das Produkt als genehmigt. Als Mangel gilt auch das Fehlen solcher Eigenschaften, die ausdrücklich schriftlich zugesichert sind. Mängelrügen bewirken keine Änderungen der vereinbarten  Zahlungsbedingungen. Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, so leistet die DDE SE kostenlos Ersatz durch Nachbesserung oder Neulieferung oder schreibt den Rechnungsbetrag oder den Minderwert gut. Weitergehende Ansprüche des Kunden irgendwelcher Art, insbesondere auf Ersatz des entgangenen Gewinns oder Ersatz von Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelung unter VIII.
  3. Nacharbeiten können den Verlust aller Mängelansprüche gegen die DDE SE zur Folge haben, wenn hierdurch der Mangel nicht mehr nachvollziehbar wird. Verschleiß und Abnutzung unterfallen nicht
    der Gewährleistung.
  4. Rückgriffsansprüche nach §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang.
  5. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr beginnend mit der Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder bei Abweichung von etwaigen von der DDE SE gem. § 443 BGB übernommenen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien. Diese einjährige Verjährungsfrist findet auf Schadensersatzansprüche wegen Mängeln auch dann keine Anwendung, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von der DDE SE beruht oder es sich um Personenschäden handelt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Verjährung etwaiger Rückgriffsansprüche gem. § 479 BGB sowie über die Verjährungs- und Ausschlussfristen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

VIII. Haftungsumfang

  1. Die DDE SE haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen sowie für Personenschäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden sowie im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen, haftet die DDE SE bzw. ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Bei dieser Haftung der DDE SE sind alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens (z.B. Betriebsunterbrechungsschäden, entgangener Gewinn, Folgeschäden) – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund einschließlich etwaiger Ersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
  3. 3. Die gesetzlichen Haftungen wegen des Fehlens einer von der DDE SE garantierten Beschaffenheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Die DDE SE behält sich bis zur vollen Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der gesamten Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche das Eigentum an dem Liefergegenstand vor. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf das durch Verarbeitung der gelieferten Ware oder deren Verbindung mit anderen Teilen hergestellte neue Produkt (Kein Eigentumserwerb des Kunden nach § 959 BGB). Bei Verbindungen mit fremdem Material gelten die Bestimmungen des §§ 947/ 948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil der DDE SE an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt. Bei Weiterveräußerung des neuen Produktes durch den Kunden tritt sicherheitshalber an dessen Stelle die dem Kunden aus der Weiterveräußerung zustehenden Kaufpreisforderung. Der Wiederverkäufer (Kunde) tritt schon jetzt die ihm aus solchen Veräußerungen bestehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an die DDE SE ab.

X. Schutzrechte

  1. Die DDE SE fertigt die Produkte nach Maßgabe der vom Kunden gelieferten Daten. Der Kunde steht dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Er hat die DDE SE von Ansprüchen Dritter freizustellen. Wird die DDE SE die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist die DDE SE - ohne Prüfung der Rechtslage - berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen.
  2. Die an die DDE SE überlassenen Daten werden nur für die Herstellung des Produktes im Auftrage des Kunden gespeichert und keiner weiteren Verwendung zugeführt Die DDE SE ist berechtigt, diese Daten bis zu fünf Jahren nach Abgabe des Angebots zu aufzubewahren, aber auch diese 12 Monate nach der Herstellung des Auftrages zu vernichten.
  3. Sofern der DDE SE die Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte an den Produkten zustehen, werden diese nach Lieferung an den Kunden UND nach vollständiger Zahlung vollständig an den Kunden übertragen.

XI. Datenschutz

Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang von Daten verweisen wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung des DentaMile Vertragswerkes verwiesen.

Stand: 22.03. 2022